Sonntag, 24. Juni 2012

Vorschriftsmäßig: Rommelsbacher sind an der Leine zu führen...



Nachdem wir diese Woche in unserem Gemeindeblättchen noch einmal deutlich auf den korrekten Umgang mit Hunden und deren Hinterlassenschaften hingewiesen worden sind, möchten wir Ihnen zeigen, dass sich Herr und Meister in der Tat in bebauten und behausten Gebieten stets korrekt verhalten. Die hoheitliche Ermahnung hat sich damit erübrigt. Selbst in den Fällen, in denen der Leinenzwang aufgehoben wurde, wie auf dem unteren Bild zu sehen ist, verhalten sich die Hunde vollkommen vorschriftsmäßig. So hält sich das Tier an die Verkehrsregeln und parkt seinen Körper außerhalb des Halteverbots. Wer jetzt beanstandet, dass dieses wunderschöne Tier entgegen der Fahrtrichtung parke, dem sei erklärt, dass dieser Hund das nur getan hat, um sein freilaufendes Herrchen beobachten zu können. Außerdem lag die Verweildauer unter drei Minuten.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Lieber Herr Vollmer,
nur weil Sie sich vorschriftsmäßig verhalten, heißt das noch lange nicht dass alle Hundebesitzer dies tun. Wie ich schon des öfteren auf meinen Spatziergängen erleben musste, halten sich längst nicht alle Hundebesitzer daran. Deshalb finde ich den Aufruf im Blättle nur gerechtfertigt, zumal Sie sich - wenn Sie die Überschrift richtig gelesen hätten - sich gar nicht angesprochen fühlen dürften.