Dieser Markstein wurde im Zuge der württembergischen Landesvermessung am 29. Mai 1820 vom Geometer Schäfer in sein Feldbuch, auch Urbrouillon genannt, aufgenommen.
Der Zweck dieser Landesvermessung war die Schaffung der Grundlagen zu einem gerechten und einheitlichen Grundsteuerkataster, zu einer dauernden Sicherung des Grundbesitzes und zur Herstellung von Karten nach den napoleonischen Kriegen im Königreich Württemberg.
Es ist ungewöhnlich, dass ein Markstein innerhalb der Gemarkung mit dem Buchstaben „R“ gekennzeichnet ist. Solche Steine wurden normalerweise nur an der Markungsgrenze verwendet.
In der damals geschaffenen Urkarte von 1820 ist das Gewann „Römerwäldle“ als Laubwald ausgewiesen. Die Vermutung liegt daher nahe, dass der vorgefundene Grenzstein ein alter, so genannter Waldgrenzstein ist, der möglicherweise schon viel früher gesetzt wurde.
Der Zweck dieser Landesvermessung war die Schaffung der Grundlagen zu einem gerechten und einheitlichen Grundsteuerkataster, zu einer dauernden Sicherung des Grundbesitzes und zur Herstellung von Karten nach den napoleonischen Kriegen im Königreich Württemberg.
Es ist ungewöhnlich, dass ein Markstein innerhalb der Gemarkung mit dem Buchstaben „R“ gekennzeichnet ist. Solche Steine wurden normalerweise nur an der Markungsgrenze verwendet.
In der damals geschaffenen Urkarte von 1820 ist das Gewann „Römerwäldle“ als Laubwald ausgewiesen. Die Vermutung liegt daher nahe, dass der vorgefundene Grenzstein ein alter, so genannter Waldgrenzstein ist, der möglicherweise schon viel früher gesetzt wurde.
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