
Nachdem wir diese Woche in unserem Gemeindeblättchen noch einmal deutlich auf den korrekten Umgang mit Hunden und deren Hinterlassenschaften hingewiesen worden sind, möchten wir Ihnen zeigen, dass sich Herr und Meister in der Tat in bebauten und behausten Gebieten stets korrekt verhalten. Die hoheitliche Ermahnung hat sich damit erübrigt. Selbst in den Fällen, in denen der Leinenzwang aufgehoben wurde, wie auf dem unteren Bild zu sehen ist, verhalten sich die Hunde vollkommen vorschriftsmäßig. So hält sich das Tier an die Verkehrsregeln und parkt seinen Körper außerhalb des Halteverbots. Wer jetzt beanstandet, dass dieses wunderschöne Tier entgegen der Fahrtrichtung parke, dem sei erklärt, dass dieser Hund das nur getan hat, um sein freilaufendes Herrchen beobachten zu können. Außerdem lag die Verweildauer unter drei Minuten.